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„Berndorfer Modell“ – Zur Vorgeschichte
Bis zum Jahr 2013 gab es in der 1650 Einwohner-Gemeinde Berndorf bei Salzburg nur vereinzelt Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren. Dieser konnte in Krabbelgruppen oder bei Tagesmütter in Nachbargemeinden gedeckt werden. Dabei wurde registriert, dass die Gemeinde für die Betreuung eines unter 3-jährigen Kindes bei einer Betreuungsdauer von 31 – 40 Stunden / Woche im Monat € 328,– dazu zahlen muss. Ebenfalls, auf Basis des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes ist das Land in diesem Fall verpflichtet € 518,– / Monat dazuzuzahlen, das sind in Summe € 846,– / Monat.
Die Diskrepanz, dass jene Eltern, welche ihre unter 3-jährigen Kinder familienintern betreuen im Vergleich dazu keine öffentlichen Zuschüsse bekommen, wurde evident.
Basierend auf einer Idee von Bgm. Guggenberger, dass jene Eltern, welche das zwei- bzw. dreijährige Kinderbetreuungsgeld beziehen und ihre unter 3-jährigen Kinder familienintern betreuen, zumindest so viel bekommen sollten, wie ein Alleinstehender als Mindestsicherung erhält – 2012 waren dies € 773,–/Monat – bildete die Basis für das „Berndorfer Modell“ zur Unterstützung der familieninternen Kleinkindbetreuung.
Die gegebenenfalls erforderliche Aufzahlung zum Kinderbetreuungsgeld (2-jährige Variante € 624,– + € 150,– / Monat und 3-jährige Variante € 434,– + € 336,– / Monat) sollte jeweils zu einem Drittel von Gemeinde, Land und Bund übernommen werden.
So das Grundprinzip des „Berndorfer Modells“!
1. Ausgangslage für „Berndorfer Modell“ 2012
Kinderbetreuungsgeld: Bezugsdauer: 1 – 3 Jahre
Bisher: 5 Varianten von € 434,–/Monat bis € 2.000,–/Monat
Ab 1.3.2017: 18 Varianten von € 435,–/Monat bis € 2.000,–/Monat
Prinzip: je kürzer die Dauer des Bezuges, desto höher der Betrag je Monat!
Zusätzlich zahlen Land und Gemeinden bis zu € 858,–/Monat (Basis Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2017), damit sich Eltern die familienexterne Betreuung ihres unter 3-jährigen Kindes in Krabbelgruppen etc. leisten können.
Eltern, welche ihr unter 3-jähriges Kind familienintern betreuen, erhalten dafür keine zusätzliche öffentliche Unterstützung.
Mindestsicherung für Alleinstehende: € 773,–/Monat (2012)
2. Start „Berndorfer Modell“ ab 1.1.2013
Eltern, welche ihre unter 3-jährigen Kinder familienintern betreuen und sich für die 2- oder 3-jährige Bezugsvariante beim Kinderbetreuungsgeld entschieden haben, erhalten eine Aufzahlung des Kinderbetreuungsgeldes bis zur Höhe der Mindestsicherung für Alleinstehende, solange sie keine familienexterne Betreuung in Anspruch nehmen!
2-jähriges Kinderbetreuungsgeld = € 624,– + Aufzahlung € 150,– = € 774,–/Monat
3-jähriges Kinderbetreuungsgeld = € 436,– + Aufzahlung € 336,– = € 772,–/Monat
Aufzahlung sollen übernehmen: 1/3 – Bund, 1/3 – Land, 1/3 Gemeinde;
3. Medieninformation zum Start des „Berndorfer Modells“
Gemeinde-Berndorf beschließt neues Modell
und fordert Unterstützung von Bund und Land
Einstimmig, also mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ und FPÖ hat die Gemeindevertretung von Berndorf knapp vor Weihnachten das „Berndorfer Modell“ zur Förderung der familieninternen Kinderbetreuung beschlossen.
Dabei geht es um konkrete Wertschätzung der familieninternen Kinderbetreuung durch Anhebung des Kinderbetreuungsgeldes auf die Höhe des Mindestsicherungssatzes von € 773,–/Monat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Einleitend ist festzuhalten, dass die familienexterne Betreuung von Kindern zwischen 1. und 3. Lebensjahr auf Grundlage des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes, ergänzend zum Kinderbetreuungsgeld zusätzliche öffentliche Mittel erfordert und die dabei geleistete, am Markt erbrachte Arbeit dadurch entsprechende Wertschätzung erfährt.
Nach dem Salzburger Kinderbetreuungsgesetz sind nämlich die Gemeinden und das Land Salzburg verpflichtet, bei Inanspruchnahme einer familienexternen Betreuung in einer Krabbelgruppe oder durch eine Tagesmutter im Jahr 2012, folgende finanzielle Leistungen zu erbringen:
€ / Monat 40 % Gem. | € / Monat 60 % Land | |
für 10 Std./Woche |
€ 79,– |
€ 119,– |
für 20 Std./Woche |
€ 158,– |
€ 238,– |
für 30 Std./Woche |
€ 236,– |
€ 354,– |
ab 30 Std.* |
€ 315,– |
€ 462,– |
* 2017 beträgt die Summe der Gemeinde- und Landesunterstützung € 858,–/Monat.
Der Bund unterstützt die familienexterne Kinderbetreuung in dem er die Schaffung von institutionellen Betreuungseinrichtungen durch Direktzuschüsse fördert.
Diese Form und Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung wird von der Gemeinde Berndorf in keinster Weise in Frage gestellt. Sie bildet eine entscheidende Wahlmöglichkeit für Eltern, die diese Form der Kinderbetreuung brauchen oder wollen.
„Berndorfer Modell“: Wertschätzung und reellere
Wahlmöglichkeit für familieninterne Betreuung.
Beim Berndorfer Modell der Familienförderung geht es darum auch der familieninternen Kinderbetreuung gebührende Wertschätzung der Allgemeinheit entgegenzubringen. Wenn sich diese Wertschätzung der familieninternen Kinderbetreuung an der Mindestsicherung für Alleinstehende und Alleinerziehende von € 773,– im Monat orientiert, so ist dies keinesfalls vermessen.
Die Forderung lautet daher, dass Familien, die ihre Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahr familienintern, ohne Inanspruchnahme von Tagesmüttern, Krabbelgruppen etc. betreuen, Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 773,– pro Monat ab Geburt bzw. nach dem Ende des Wochengeldbezuges erhalten sollen.
Für Familien/Eltern, die sich für die dreijährige Kinderbetreuungsgeldvariante entschieden haben und keine mit öffentlichen Mitteln geförderte, familienexterne Betreuung in Anspruch nehmen und dafür € 436,– Kinderbetreuungsgeld/Monat erhalten, ist daher eine Aufzahlung von € 337,– erforderlich.
Für Familien/Eltern, die sich für die zweijährige Kinderbetreuungsgeldvariante entschieden haben und dafür monatlich
€ 624,– Kinderbetreuungsgeld erhalten, ist bei gleichen Voraussetzungen eine Aufzahlung von € 149,–/Monat erforderlich.
Der jeweilige Aufzahlungsbetrag soll zwischen Gemeinden, dem Land und dem Bund zu je einem Drittel aufgebracht werden.
Zudem ist der Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen von 2 auf 3 Jahre zu verlängern.
Gemeinde Berndorf geht mit gutem Beispiel voran.
Unabhängig vom Verhalten des Landes bzw. des Bundes, wird die Gemeinde Berndorf ab dem 1.1.2013 jenen Berndorfer Familien/Eltern, die sich für die zwei- bzw. dreijährige Kinderbetreuungsgeldvariante entschieden haben und keine mit öffentlichen Mitteln geförderte familienexterne Betreuung in Anspruch nehmen, den Gemeinde-Drittelbeitrag zwei Mal jährlich auszubezahlen. Das sind € 112,– pro Monat bei der 3-jährigen und € 50,– pro Monat bei den 2-jährigen Kinderbetreuungsgeld-Variante.
Bürgermeister Dr. Josef Guggenberger, hat diesen Vorschlag im Auftrag der ÖVP-Berndorf bei der Budgeterstellung für das Jahr 2013 eingebracht. Nach vorläufigen Schätzungen wird die Gemeinde Berndorf dafür rund € 35.000,– pro Jahr aufbringen müssen.
„Mit der Umsetzung unseres Modells der Familienförderung soll ein Stück mehr Gerechtigkeit zwischen der Unterstützung der familienexternen und der familieninternen Kinderbetreuung erreicht werden. Es geht dabei vor allem um die Wertschätzung der Arbeit jener Eltern, welche die Kinderbetreuung eigenverantwortlich, familienintern wahrnehmen. Es geht aber auch darum, die Leistbarkeit der familieninternen Kleinkindbetreuung und damit die Wahlfreiheit zwischen familieninterner und familienexterner Kleinkindbetreuung zu verbessern.
Gez.: Bgm. Dr. Josef Guggenberger Dez. 2012
4. Information und Reaktionen der Gebietskörperschaften
Nach dem Beschluss des „Berndorfer Modells“ (BMod.) wurden alle Spitzenpolitiker aller Fraktionen des Landes Salzburgs und des Bundes informiert und um Unterstützung ersucht. Soweit es überhaupt Reaktionen gab, waren sie bis auf eine Ausnahme negativ. Die Freiheitliche Partei (FPÖ) hat im Juni 2013 einen Antrag im Nationalrat zur Umsetzung des BMod. auf Bundesebene eingebracht. Er wurde mit den Stimmen aller anderen im Nationalrat vertretenen Parteien abgelehnt. Diesbezügliche Initiativen der FPÖ gab es auf Landesebene in Vorarlberg und auf Gemeindeebene in der Steiermark.
Einige Salzburger Gemeinden haben das BMod. entweder übernommen oder ähnliche Initiativen zur Unterstützung der familieninternen Betreuung umgesetzt. Inwieweit es solche Aktivitäten auf Gemeindeebene in anderen Bundesländern gibt, ist leider nicht bekannt.
5. Öffentliche Reaktionen
Das „Berndorfer Modell“ hat eine sehr grundsätzliche kontroversielle Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst.
Unerwartet, ja geradezu überwältigend, war die Vielzahl der positiven Reaktionen aus der Bevölkerung. Quer durch Österreich fanden sich Viele durch das BMod. in ihrer Entscheidung, ihre unter 3-jährigen Kleinkinder familienintern zu betreuen oder betreut zu haben, bestätigt. Immerhin wurden im Jahr 2015 österreichweit von 69 % der bezugsberechtigten Eltern die 2- oder 3-jährigen Kinderbetreuungsgeld-Variante gewählt. Dies, obwohl sie damit die geringsten Beträge je Monat für ihre Betreuungsleistung erhalten.
Quer durch Österreich haben verschiedene Organisationen, Initiativen und Gemeinden seit Einführung, den „Erfinder“ des BMod., Bgm. Josef Guggenberger, zur Präsentation dieser Initiative eingeladen.
In sehr vielen Leserbriefen haben sich Befürworter des BMod. in der Öffentlichkeit dazu geäußert.
Umgekehrt gab es aber auch klar ablehnende Positionierungen, wie z.B. von Familienministerin Karmasin, Familien-Landesrätin Berthold (Salzburg), Arbeiterkammer Salzburg, SPÖ-Frauenorganisationen und einige andere mehr. Vielfach war dabei von „Herdprämie‘“ oder „Pensionsfalle für Frauen“ die Rede.
6. Familieninterne Betreuung: „Pensionsfalle“?
Ab 1.1.2005 (Regierung Schüssel) werden je Kind bis zu 4 Jahre für die Pensionsversicherung angerechnet.
8 Jahre davon sind pensionsbegründend, alle angerechneten Jahre wirken sich pensionserhöhend aus. Die Pensionsbeiträge bezahlt für diese Zeit der Bund aus dem Familienlastenausgleichsfonds.
Die Bemessungsgrundlage für die Leistung der Pensionsbeiträge beträgt für das Jahr 2018 € 1.828,28/Monat.
Liegt während der Kindererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es zwar keine „doppelte“ Anrechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage – 2018 – € 5.130,–) dazugeschlagen.
Für Kinder, die vor dem 1.1.2005 geboren wurden, gibt es für jenen Elternteil der damals das Kinderbetreuungsgeld bzw. vorher das Karenzgeld bezogen hat, Übergangsregelungen für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten zur Pension. Allerdings (leider) nur, wenn dieser Elternteil nach dem 1.1.1955 geboren ist.
7. Evaluierung 2012 bis 2015
Nach dreijähriger Laufzeit hat die Gemeindevertretung das „Berndorfer Modell“ evaluiert und dabei folgende Erkenntnisse gewonnen:
- Alle BezieherInnen des 2- und 3-jährigen Kinderbetreuungsgeldes nehmen den Gemeindezuschuss (1/3 Beitrag) in Anspruch.
- Ein Teil der BezieherInnen des 2- und 3-jährigen Kinderbetreuungsgeldes nehmen vor Ende der Laufzeit eine familienexterne Betreuung in der seit Oktober 2013 bestehenden alterserweiterten Gruppe (AEG) in Anspruch. Der flexible, teilweise Ausstieg aus dem „Berndorfer Modell“ ist kein Problem.
- Auch BezieherInnen des 1 und 1,5 jährigen Kinderbetreuungsgeldes betreuen darüber hinaus ihre unter 3-jährigen Kleinkinder familienintern (2 – 3 Kinder pro Jahrgang).
- Eine Tendenz zum 1-jährigen, gehaltsabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist erkennbar, weil es finanziell für viele am interessantesten ist (Gesamtbezugshöhe bis zu € 24.000,–/Kind).
8. Anpassung „Berndorfer Modell“ ab 1.1.2016
Das zielgerichtete Prinzip des „Berndorfer Modell´s“ wird beibehalten:
Kinderbetreuungsgeld + Berndorfer Modell entspricht dem Mindestsicherungssatz für Alleinstehende
(2015: € 828,–/Monat):
Das bedeutet konkret:
Bezug Kinderbetreuungsgeld 3 Jahre:
€ 436,– + € 392,– = € 828,–/Monat
davon 1/3 Gemeinde: € 131,– Aufzahlung/Monat
Bezug Kinderbetreuungsgeld 2 Jahre:
€ 624,– + € 204,– = € 828,–/Monat
davon 1/3 Gemeinde: € 68,– Aufzahlung/Monat
Zusätzlich erhalten Kindergeldbezieherinnen der 1- und 1,5 Jahres-Variante ab dem 19. Lebensmonat von der Gemeinde bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres € 68,–/Monat.
Gewährt wird die Aufzahlung zum Kindebetreuungsgeld so wie bisher nur dann, wenn keine institutionelle familienexterne Betreuung in Anspruch genommen wird.
9. Kinderbetreuungsgeld neu ab 1. März 2017
Das neue Kinderbetreuungsgeld ist klar auf die Erreichung des EU-Barcelona-Ziels ausgerichtet.
Je früher die Eltern an den Arbeitsplatz zurückkehren, umso mehr Kinderbetreuungsgeld/Monat gibt es!
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgelds:
1 Jahr – bis € 2.000,–/Monat
Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto:
1 Jahr – € 1.016,–/Monat
bis max. 35 Monate – € 435,–/Monat
Insgesamt gibt es 18 unterschiedliche Höhen des Kinderbetreuungsgeldes je Monat (von € 435,– bis € 2.000,–/Monat).
Weil das Grundkonzept sehr bürokratisch und kompliziert ist, bietet zB die Arbeiterkammer Salzburg Sprechtage für Eltern zum neuen Kinderbetreuungsgeld an.
Siehe dazu Info von Bgm. Guggenberger: Medieninfo Kibege bürokratisch
10. Schieflage beim Kinderbetreuungsgels NEU!
Zwei Beispiele zeigen die extreme finanzielle Bevorzugung der kürzesten Kinderbetreuungsgeldvariante und der frühest möglichen familienexternen Betreuung gegenüber der längsten Kinderbetreuungsgeldvariante und der familieninternen Betreuung bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres auf:
Beispiel 1:
Kinderbetreuungsgeld gehaltsabhängig 10 +2 Monate – bis zu |
24.000,-€ |
familienexterne Betreuung 32 Stunden /Woche ab Vollendung
1. Lebensjahr – öffentliche Mittel: 858,- €/Monat x 22 Monate – |
18.876,- €
42.876,- € |
Beispiel 2: Kinderbetreuungsgeld-Konto 28 + 7 Monate |
15.499,- € |
3 Jahre familieninterne Betreuung | 0,- € 15.499,- € ======== |
Siehe dazu Leserbrief von Bgm. Guggenberger: Leserbrief.6.3.2017
11. Kinderbetreuungsgeld neu – Alternativvorschlag
- Ein Kinderbetreuungsgeld für alle in Höhe von € 540,–/Monat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
- Damit sich Eltern eine familienexterne Betreuung leisten können, gewährt die öffentliche Hand zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 540,–/Monat, so wie bisher einen Zuschuss bis zu einer Höhe von € 846,–/Monat für eine familienexterne Betreuungseinrichtung bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
- Ab Vollendung des 1. Lebensjahres erhalten Eltern, welche ihr Kleinkind familienintern betreuen eine Aufzahlung von € 300,–/Monat (Bund/Land/Gemeinde) solange keine familienexterne Betreuung in Anspruch genommen wird. Max. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
12. Anpassung Berndorfer Modell an Kinderbetreuungsgeld – neu
Bezug nach dem Kinderbetreuungsgeldkonto
Für den Kinderbetreuungsgeldbezug zwischen 17 – 23 Lebensmonaten beträgt der 1/3 Anteil der Gemeindezuzahlung € 70,–/Monat.
Für den Kinderbetreuungsgeldbezug zwischen 24 – 36 Lebensmonaten beträgt der 1/3 Anteil der Gemeindezuzahlung € 130,–/Monat.
Basis ist der Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezuges.
Für BezieherInnen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes und der Kinderbetreuungsgeldvarianten 12 bis 16 Monate, beträgt der 1/3 Anteil der Gemeindezuzahlung ab dem 19. Lebensmonat € 70,–/Monat, solange keine institutionelle familienexterne Betreuung in Anspruch genommen wird (max. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres).
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Link zur Homepage der Gemeinde Berndorf http://www.berndorf.salzburg.at/Berndorfer_Modell_3
Änderung der Richtlinien mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld ab 1.3.2017
Richtlinien überarb ab 01032017 Fam förd Bdf Modell
Aktuelle Richtlinien finden Sie unter den downloads!