Ziele

Ziel des
„Berndorfer Modells“ ist die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung. Neben der
Einrichtung von Krippenplätzen (mit hohen Qualitäts- und Betreuungsstandards),
soll die innerfamiliäre Kinderbetreuung jenen ermöglicht werden, die dieses
Lebensmodell bevorzugen.

Grundgedanken des
„Berndorfer Modells“ sind Leistbarkeit, Wahlfreiheit und Verteilungsgerechtigkeit. Wenn die öffentliche Hand
ausschließlich Krippenplätze finanziert, wird die innerfamiliäre Betreuung
nicht nur benachteiligt, sondern scheitert häufig damit auch an der Leistbarkeit.

Durch Aufzahlungen
zum 2- und 3-jährigen Kinderbetreuungsgeld bis auf Höhe der Mindestsicherung für Alleinstehende, soll die Leistbarkeit der familieninternen Betreuung verbessert werden.

Wenn Gemeinden, Land und Bund Leistungsgerechtigkeit herstellen würden, könnten Eltern und Familien, die ihre Kleinstkinder zwischen
dem vollendeten 1. und dem vollendeten 3. Lebensjahr familienintern betreuen
möchten dies frei von finanziellem Druck tun. Zusammen mit dem
Kinderbetreuungsgeld sollte der betreuende Elternteil gleich viel bekommen, wie
eine alleinstehende Person als Mindestsicherung in Österreich erhält. Das sind im Jahr 2016 € 838,– monatlich.

Es gehe aber auch um die Wertschätzung
von Kinderbetreuung zu Hause, sagt Bürgermeister Josef Guggenberger: „Wir
wollen den Eltern, die das gerne selber machen wollen, eine echte Entscheidungsmöglichkeit
geben. Familien, die die Kinder daheim betreuen sollen ähnlich viel bekommen
wie der Mindestsicherungssatz und der beträgt € 773,–. Das heißt, zusätzlich
zum 3-jährigen Kinderbetreuungsgeld soll es eine Aufzahlung von bis zu € 337,– und zum 2-jährigen Kinderbetreuungsgeld soll es € 150,– geben.“
(7.1.2013 Salzburger ORF)

„Es kann nicht sein, dass nur jene Leistung, welche am Markt
erbracht wird, einen Wert hat. Der Mensch darf sich nicht auf einen
Wirtschaftsgebrauchsgegenstand reduzieren lassen!“ (Bürgermeister Dr.
Josef Guggenberger)

„Die Kinderbetreuung
innerhalb der Familie darf gegenüber der institutionellen Kinderbetreuung nicht
schlechter gestellt werden.“ So lautet eine für die Familien maßgebliche
Formulierung im neuen Parteiprogramm der Österreichischen Volkspartei.

https://www.oevp.at/themen/familie_kinder/Familie_und_Kinder.psp

Die Steuerzahler subventionieren die familienexterne, institutionelle Kinderbetreuung. Ab 31 Betreuungsstunden in der Woche zahlen auf Grundlage des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes das Land und die jeweilige Gemeinde im Jahr 2016 € 858,– pro Monat dazu, damit sich Eltern die familienexterne, institutionelle Kleinkindbetreuung leisten können.

Ein Rechenbeispiel:
Zwei 30-jährige bekommen ein Baby. Er  verdient € 1.600,–, sie € 1.400,– netto. Sie bleibt 3 Jahre zuhause, um das  Kind zu betreuen und bekommt monatlich
€ 434,– Euro Kinderbetreuungsgeld. D.h. es

fehlen fast € 1.000,– beim Familieneinkommen. Wenn aber das  Kinderbetreuungsgeld auf die Höhe der Mindestsicherung von € 838,– pro Monat (2016) aufgestockt wird, ist die  Leistbarkeit zuhause zu bleiben erheblich verbessert und „somit die  Wahlmöglichkeit zwischen familieninterner und familienexterner Kleinkindbetreuung  eine realere.“ (Bürgermeister Dr. Josef Guggenberger)